Als Bausachverständige im Fachbereich Wertermittlung für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken sind wir Ihre Ansprechpartner für die Erstellung eines qualifizierten Verkehrswertgutachtens gemäß §194 Baugesetzbuch.
Die Ermittlung des Verkehrswertes (Marktwertes) erfolgt dabei nach den Grundsätzen der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) sowie den entsprechenden Richtlinien zum Bodenwert, Sachwert, Vergleichswert und Ertragswert.
Gerne bieten wir Ihnen eine Erste kostenlose Wertermittlung Ihrer Immobilie.
„Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“
In einigen Fällen benötigt man eine aufwändigere Verkehrswertermittlung nach § 194 Baugesetzbuch. Gerne schnüren wir ein Paket, das exakt zu Ihnen und Ihrer Immobilie passt. Dafür setzen wir uns am besten zusammen. Sprechen Sie uns an!